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Geschäftsbedingungen und -vereinbarung für Privat-Auftragsarbeiten (Muster)
Zwischen der Kundin/dem Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
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und dem Fotografen:
Erich Kunz
Cyber-Consulting GmbH
Hätschen 932
CH-9053 Teufen AR
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Der Fotograf lässt für den Kunden von den von ihr/ihm am ______________ angefertigten Aufnahmen folgende Bilder
fertigen:
Übersichtsausdruck ab digitalen Aufnahmen von ca.: ___ Aufnahmen
Rohprints (farbig, 9x13 cm): ___ Filme
Pako-Streifen (s/w, Kleinvergrösserungen auf
Streifen): ___ Filme
Die Kosten für ein Privat - Fotoshooting bei E. Kunz beginnen bei pauschal SFr. 300.-. Bei diesem Fotoshooting werden ca. 80-90 Aufnahmen gemacht. Dabei verbleiben nach dem ersten Aussortieren der Bilder ca. 50 Fotos oder mehr, die Sie als Kunde auf einer Übersicht (ähnlich einer Archivkopie) zur Auswahl erhalten.
Diese Übersicht können Sie behalten, auch damit Sie später leicht nachbestellen können.
Bei solch einem Fotoshooting machen wir zuerst ein paar Fotos zur Lockerung und um Sie an die Kamera zu gewöhnen. Dann werden Aufnahmen mit verschiedensten Einstellungen gemacht, mit verschiedenen einfachen Dekors, verschiedenem Licht usw.
Sollte ein(e) Hairstylist(in)/Visagist(in) benötigt werden, werden zusätzlich SFr. 150.-/Std. verrechnet (Verrechnungsbasis ist 1 Stunde, die normalerweise zur Vorbereitung genügt).
| Vergrösserungen farbig auf ca. 10x15 cm |
SFr. 8.- / Bild (Spezialpreis während einem Jahr) |
| Vergrösserungen farbig auf ca. 13x19 cm |
SFr. 12.- / Bild (Spezialpreis während einem Jahr) |
| Vergrösserungen s/w auf ca. ca. 10x15 cm |
SFr. 9.- / Bild (Spezialpreis während einem Jahr) |
| Vergrösserungen s/w auf ca. 13x19 cm |
SFr. 14.- / Bild (Spezialpreis während einem Jahr) |
Die Entwicklung der Bilder erfolgt durch ein spezialisiertes Labor.
Die Negative, Dias bzw. die digitalen (Roh-)daten bleiben im Besitz der Cyber-Consulting GmbH,resp. des Fotografen E. Kunz.
Für
diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Aufnahmeort ausschliesslich Schweizer
Recht. Der Gerichtsstand ist Teufen AR.
Weitere Sondervereinbarungen und Absprachen wurden
nicht getroffen.
Änderungen oder
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Ungültigkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, anstelle
der ungültigen Bestimmung eine Regelung zu treffen, welche dem Sinn und Zweck
der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Dies erkenne ich mit meiner Unterschrift an.
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